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   VG Mainz, 15.03.2013 - 5 L 137/13.MZ   

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https://dejure.org/2013,7017
VG Mainz, 15.03.2013 - 5 L 137/13.MZ (https://dejure.org/2013,7017)
VG Mainz, Entscheidung vom 15.03.2013 - 5 L 137/13.MZ (https://dejure.org/2013,7017)
VG Mainz, Entscheidung vom 15. März 2013 - 5 L 137/13.MZ (https://dejure.org/2013,7017)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Wahlwerbung für einen Bewerber einer Personalratswahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im Hinblick auf eine erst noch bevorstehende Personalratswahl wegen Verstoßes gegen das Recht auf Wahlwerbung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus VG Mainz, 15.03.2013 - 5 L 137/13
    Das Recht hierzu ist verfassungsrechtlich durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 30.11.1965 - 2 BvR 54/62 -, BVerfGE 19, 303 und juris, Rn. 19, 39).
  • BVerwG, 19.09.2012 - 6 A 7.11

    Gleichstellungsrecht; Anfechtung der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten;

    Auszug aus VG Mainz, 15.03.2013 - 5 L 137/13
    Dass Werbemaßnahmen während der Dienstzeit in Bezug auf die dienstlichen Funktionen der Wahlwerber wie im Hinblick auf die Adressaten in der Wählerschaft Reibungsverluste bei der Aufgabenerledigung der Dienststelle nach sich ziehen können, ist unvermeidliche Folge des Gesetzesvollzugs, die der Gesetzgeber hingenommen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.9.2012 - 6 A 7/11 -, NVwZ-RR 2013, 120 und juris, Rn. 41).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2004 - 1 A 4408/02

    Anfechtung der Wahl eines Personalrats; Gegenstandslosigkeit eines

    Auszug aus VG Mainz, 15.03.2013 - 5 L 137/13
    Behinderung ist dabei jedes Tun oder Unterlassen, das sich gegen die Wahlhandlung bzw. den formellen Ablauf der Wahl und deren Vorbereitung richtet (vgl. Ruppert/Lautenbach, Personalvertretungsrecht Rheinland-Pfalz, § 18 Rn. 3 ff. m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 14.4.2004 - 1 A 4408/02.PVB -, PersV 2004, 423 und juris, Rn. 51 ff.).
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